Ihre Ausgangslage im Immobilien- und Maklerrecht:

Der Erwerb einer Immobilie oder die Anmietung einer Wohnung oder Gewerbefläche steht zur Entscheidung an oder der entsprechende Vertrag ist unterschrieben: Ihnen kommt es jetzt darauf an:

  • dass der Kaufvertrag keine ungeahnten Risiken enthält
  • dass Sie sich keinen unberechtigten Provisionsansprüchen ausgesetzt sehen
  • dass Sie als Makler einen wasserdichten Maklervertrag in Händen halten

…. oder Sie haben sonst ein vertragliches Problem im Zusammenhang mit einer Immobilie. Wir beraten Sie umfassend, beginnend mit der Vertragsanbahnung, über die Vertragsgestaltung bis hin zur Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche bzw. Abwehr unberechtigter Forderungen Ihres Vertragspartners. Sei es außergerichtlich oder bei Gericht. Dabei hilft nur die Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung. Bauen Sie deshalb auf unsere langjährige Erfahrung.

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